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   BGH, 19.12.1967 - 1 StR 537/67   

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https://dejure.org/1967,7138
BGH, 19.12.1967 - 1 StR 537/67 (https://dejure.org/1967,7138)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1967 - 1 StR 537/67 (https://dejure.org/1967,7138)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1967 - 1 StR 537/67 (https://dejure.org/1967,7138)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Mordes - Zeitweise Trennung der Verfahren - Hauptverhandlung in Abwesenheit der Angeklagten - Widerholte Befragung der Angeklagten - Verkündung des Urteils ohne hinreichende Beratung - Pflicht zum Ausschluss der Öffentlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.01.1956 - 5 StR 529/55

    Beil - §§ 25, 27 StGB, Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme, Mitbeherrschung des

    Auszug aus BGH, 19.12.1967 - 1 StR 537/67
    Ob ihr Tatbeitrag sich als Förderung fremden Tuns oder als Teil der Tätigkeit aller darstellte, war nach den gesamten Umständen zu beurteilen (BGHSt 8, 393 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55]; 14, 123) [BGH 03.02.1960 - 4 StR 562/59].
  • BGH, 26.04.1955 - 5 StR 86/55

    Stellung des Richters gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen -

    Auszug aus BGH, 19.12.1967 - 1 StR 537/67
    Das Schwurgericht war nunmehr verpflichtet, unter Auswertung der Hilfeleistungen dieser Sachverständigen zu einem eigenen Urteil über die Todesursache zu kommen (BGHSt 8, 113, 118) [BGH 26.04.1955 - 5 StR 86/55].
  • BGH, 03.02.1960 - 4 StR 437/59
    Auszug aus BGH, 19.12.1967 - 1 StR 537/67
    Ob ihr Tatbeitrag sich als Förderung fremden Tuns oder als Teil der Tätigkeit aller darstellte, war nach den gesamten Umständen zu beurteilen (BGHSt 8, 393 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55]; 14, 123) [BGH 03.02.1960 - 4 StR 562/59].
  • BGH, 05.02.1963 - 1 StR 265/62

    Berücksichtigung der Stellung des Angeklagten im öffentlichen Leben bei der Frage

    Auszug aus BGH, 19.12.1967 - 1 StR 537/67
    Entgegen der Ansicht der Revision hat das Schwurgericht sein pflichtgemäßes Ermessen nicht überschritten (BGHSt 18, 238, 239) [BGH 05.02.1963 - 1 StR 265/62]; denn diese Maßnahmen waren zulässig und zweckmäßig.
  • BGH, 13.02.1959 - 4 StR 470/58

    Gerichtliche Verwertung von zusätzlichen, durch eigene Befragung des

    Auszug aus BGH, 19.12.1967 - 1 StR 537/67
    Entgegen der Behauptung war es zulässig - und sogar erforderlich -, den Sachverständigen Dr, Haag als Zeugen darüber zu vernehmen, welche Grundstoffe im Jahre 1952 in der Kunststoff Verarbeitung der Firma B. verwendet wurden; denn insoweit handelte es sich um Belastungstatsachen, die der Sachverständige durch, eigene Befragung, insbesondere der Zulieferungsfirma ermittelt hatte (BGHSt 13, 1 [BGH 13.02.1959 - 4 StR 470/58]; 139 250) [BGH 16.01.1959 - 4 StR 444/58].
  • BGH, 03.02.1960 - 4 StR 562/59
    Auszug aus BGH, 19.12.1967 - 1 StR 537/67
    Ob ihr Tatbeitrag sich als Förderung fremden Tuns oder als Teil der Tätigkeit aller darstellte, war nach den gesamten Umständen zu beurteilen (BGHSt 8, 393 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55]; 14, 123) [BGH 03.02.1960 - 4 StR 562/59].
  • BGH, 29.11.1963 - 4 StR 352/63

    Anforderungen an die Urteilsberatung und die Beteiligung der Schöffen daran -

    Auszug aus BGH, 19.12.1967 - 1 StR 537/67
    In diesem Fall war es nicht erforderlich, daß sich das Schwurgericht zur Beratung zurückzog; denn es war lediglich darüber zu beschließen, ob es bei dem Ergebnis der bisherigen Beratung, das durch die Behandlung der Verfahrens- und kostenrechtlichen Nebenpunkte nicht berührt worden war, bleibe (BGHSt 19, 156, 157) [BGH 29.11.1963 - 4 StR 352/63].
  • BGH, 01.10.1965 - 4 StR 351/65

    Verfahrensfehler durch Vereidigung von Zeugen - Anspruch des Angeklagten auf das

    Auszug aus BGH, 19.12.1967 - 1 StR 537/67
    Eines besonderen Hinweises durch das Gericht bedurfte es hierzu nicht (BGHSt 20, 273, 274) [BGH 01.10.1965 - 4 StR 351/65].
  • BGH, 16.01.1959 - 4 StR 444/58
    Auszug aus BGH, 19.12.1967 - 1 StR 537/67
    Entgegen der Behauptung war es zulässig - und sogar erforderlich -, den Sachverständigen Dr, Haag als Zeugen darüber zu vernehmen, welche Grundstoffe im Jahre 1952 in der Kunststoff Verarbeitung der Firma B. verwendet wurden; denn insoweit handelte es sich um Belastungstatsachen, die der Sachverständige durch, eigene Befragung, insbesondere der Zulieferungsfirma ermittelt hatte (BGHSt 13, 1 [BGH 13.02.1959 - 4 StR 470/58]; 139 250) [BGH 16.01.1959 - 4 StR 444/58].
  • RG, 05.12.1935 - 3 D 738/35

    Ist es ein unbedingter Revisionsgrund, wenn das erkennende Gericht es unterlassen

    Auszug aus BGH, 19.12.1967 - 1 StR 537/67
    Da das Gesetz gerade in der Öffentlichkeit eine Gewähr für die unparteiische und gerechte Entscheidung findet, ist die Nichtausschließung der Öffentlichkeit grundsätzlich kein Anfechtungsgrund im Sinne des § 338 Nr. 6 StPO (RGSt 69, 401, 402; RG HER 1939 Nr. 278; BGH GA 1953, 83, 84).
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