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BGH, 19.12.1967 - 1 StR 537/67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Mordes - Zeitweise Trennung der Verfahren - Hauptverhandlung in Abwesenheit der Angeklagten - Widerholte Befragung der Angeklagten - Verkündung des Urteils ohne hinreichende Beratung - Pflicht zum Ausschluss der Öffentlichkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 10.01.1956 - 5 StR 529/55
Beil - §§ 25, 27 StGB, Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme, Mitbeherrschung des …
Auszug aus BGH, 19.12.1967 - 1 StR 537/67
Ob ihr Tatbeitrag sich als Förderung fremden Tuns oder als Teil der Tätigkeit aller darstellte, war nach den gesamten Umständen zu beurteilen (BGHSt 8, 393 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55]; 14, 123) [BGH 03.02.1960 - 4 StR 562/59]. - BGH, 26.04.1955 - 5 StR 86/55
Stellung des Richters gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen - …
Auszug aus BGH, 19.12.1967 - 1 StR 537/67
Das Schwurgericht war nunmehr verpflichtet, unter Auswertung der Hilfeleistungen dieser Sachverständigen zu einem eigenen Urteil über die Todesursache zu kommen (BGHSt 8, 113, 118) [BGH 26.04.1955 - 5 StR 86/55]. - BGH, 03.02.1960 - 4 StR 437/59
Auszug aus BGH, 19.12.1967 - 1 StR 537/67
Ob ihr Tatbeitrag sich als Förderung fremden Tuns oder als Teil der Tätigkeit aller darstellte, war nach den gesamten Umständen zu beurteilen (BGHSt 8, 393 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55]; 14, 123) [BGH 03.02.1960 - 4 StR 562/59].
- BGH, 05.02.1963 - 1 StR 265/62
Berücksichtigung der Stellung des Angeklagten im öffentlichen Leben bei der Frage …
Auszug aus BGH, 19.12.1967 - 1 StR 537/67
Entgegen der Ansicht der Revision hat das Schwurgericht sein pflichtgemäßes Ermessen nicht überschritten (BGHSt 18, 238, 239) [BGH 05.02.1963 - 1 StR 265/62]; denn diese Maßnahmen waren zulässig und zweckmäßig. - BGH, 13.02.1959 - 4 StR 470/58
Gerichtliche Verwertung von zusätzlichen, durch eigene Befragung des …
Auszug aus BGH, 19.12.1967 - 1 StR 537/67
Entgegen der Behauptung war es zulässig - und sogar erforderlich -, den Sachverständigen Dr, Haag als Zeugen darüber zu vernehmen, welche Grundstoffe im Jahre 1952 in der Kunststoff Verarbeitung der Firma B. verwendet wurden; denn insoweit handelte es sich um Belastungstatsachen, die der Sachverständige durch, eigene Befragung, insbesondere der Zulieferungsfirma ermittelt hatte (BGHSt 13, 1 [BGH 13.02.1959 - 4 StR 470/58]; 139 250) [BGH 16.01.1959 - 4 StR 444/58]. - BGH, 03.02.1960 - 4 StR 562/59
Auszug aus BGH, 19.12.1967 - 1 StR 537/67
Ob ihr Tatbeitrag sich als Förderung fremden Tuns oder als Teil der Tätigkeit aller darstellte, war nach den gesamten Umständen zu beurteilen (BGHSt 8, 393 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55]; 14, 123) [BGH 03.02.1960 - 4 StR 562/59]. - BGH, 29.11.1963 - 4 StR 352/63
Anforderungen an die Urteilsberatung und die Beteiligung der Schöffen daran - …
Auszug aus BGH, 19.12.1967 - 1 StR 537/67
In diesem Fall war es nicht erforderlich, daß sich das Schwurgericht zur Beratung zurückzog; denn es war lediglich darüber zu beschließen, ob es bei dem Ergebnis der bisherigen Beratung, das durch die Behandlung der Verfahrens- und kostenrechtlichen Nebenpunkte nicht berührt worden war, bleibe (BGHSt 19, 156, 157) [BGH 29.11.1963 - 4 StR 352/63]. - BGH, 01.10.1965 - 4 StR 351/65
Verfahrensfehler durch Vereidigung von Zeugen - Anspruch des Angeklagten auf das …
Auszug aus BGH, 19.12.1967 - 1 StR 537/67
Eines besonderen Hinweises durch das Gericht bedurfte es hierzu nicht (BGHSt 20, 273, 274) [BGH 01.10.1965 - 4 StR 351/65]. - BGH, 16.01.1959 - 4 StR 444/58
Auszug aus BGH, 19.12.1967 - 1 StR 537/67
Entgegen der Behauptung war es zulässig - und sogar erforderlich -, den Sachverständigen Dr, Haag als Zeugen darüber zu vernehmen, welche Grundstoffe im Jahre 1952 in der Kunststoff Verarbeitung der Firma B. verwendet wurden; denn insoweit handelte es sich um Belastungstatsachen, die der Sachverständige durch, eigene Befragung, insbesondere der Zulieferungsfirma ermittelt hatte (BGHSt 13, 1 [BGH 13.02.1959 - 4 StR 470/58]; 139 250) [BGH 16.01.1959 - 4 StR 444/58]. - RG, 05.12.1935 - 3 D 738/35
Ist es ein unbedingter Revisionsgrund, wenn das erkennende Gericht es unterlassen …
Auszug aus BGH, 19.12.1967 - 1 StR 537/67
Da das Gesetz gerade in der Öffentlichkeit eine Gewähr für die unparteiische und gerechte Entscheidung findet, ist die Nichtausschließung der Öffentlichkeit grundsätzlich kein Anfechtungsgrund im Sinne des § 338 Nr. 6 StPO (RGSt 69, 401, 402; RG HER 1939 Nr. 278;… BGH GA 1953, 83, 84).